Mezzanine-Finanzierung ist eine Bezeichnung, die aus der Architektur aus dem Begriff Zwischengeschoß abgeleitet ist. Unter Mezzanine-Finanzierung werden Finanzierungsarten bezeichnet, die in rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellen. In der klassischen Variante der Mezzanine-Finanzierung wird dem Unternehmen wirtschaftliches oder bilanzielles Eigenkapital zugeführt. Dabei werden den Kapitalgebern nicht wie bei den echten Gesellschaftern ein entsprechendes Stimmrecht oder Residualansprüche gewährt. Mezzanine-Kapital kann in Form von Genussrechten, Genussscheinen aus Wertpapierverbriefung oder auch in Form von stillen Beteiligungen in das Eigenkapital einfließen. Weitere Möglichkeiten für Mezzanine-Kapital stellen Wandel- oder Optionsanleihen dar. Durch die Einbringung der Mezzanine-Finanzierung in das Eigenkapital kann die Kreditlinie entsprechend erhöht werden, was dann eine günstige Mischfinanzierung möglich macht. Für die Feststellung des Mezzanine-Mindestvolumens muss eine aufwändigere Prüfung des Kapitalnehmers mangels Sicherheiten erfolgen. Diese Prüfung erfolgt meist in Form des externen Ratings oder durch die umfangreiche und exakte Darstellung des Mezzanine-Nehmers, in der auch eine Mehrjahresplanung erstellt werden muss. In dieser Mehrjahresplanung muss die Mezzanine-Rückzahlung eingeschlossen werden. Mezzanine-Finanzierungen ermöglichen flexiblere Finanzierungslösungen als zum Beispiel Finanzierungen über Aktienkapital. Bei den Mezzanine-Gebern handelt es sich meistens um Private Equity-Gesellschaften, Banken oder spezielle Mezzanine-Fonds. Die Refinanzierung der Mezzanine-Geber erfolgt meist über Fremdkapital oder durch die Weiterreichung von Verbriefungen in gebündelter Form an die Investoren.
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