Das Meisterdarlehen ist die andere Bezeichnung für das Meister-Bafög oder den Meisterkredit. Das Meisterdarlehen ist in dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz dokumentiert. Aufgrund dieses Gesetzes wird geregelt, dass durch das Meisterdarlehen die berufliche Aufstiegsfortbildung entsprechend finanziell unterstützt wird. Das Gesetz soll zudem die Existenzgründung von neuen Unternehmen erleichtern, indem während der Fortbildungszeit mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung über das Meisterdarlehen gerechnet werden kann. Das Meisterdarlehen ist nicht auf bestimmte Förderbereiche begrenzt, sonder kann für alle Arten der Fortbildung im Beruf beantragt werden. Das Meisterdarlehen schließt auch Gesundheits- und Pflegeberufe mit ein. Bei der Beantragung eines Meisterdarlehens spielt es keine Rolle, ob die Fortbildung in Teilzeit, Vollzeit, schulisch oder außerschulisch, als Fernunterricht oder mediengestützt absolviert wird. Auch das Alter der Fortbildungswilligen, die einen Antrag auf ein Meisterdarlehen stellen, ist dabei irrelevant. Ein wichtiges Kriterium bei der Bewilligung eines Meisterdarlehens ist jedoch, dass die Antragsteller noch nicht über die durch die Fortbildung angestrebte Qualifikation verfügen dürfen. Für die Inanspruchnahme eines Meisterdarlehens müssen sich die Interessenten an die KfW Bank wenden. Bei der KfW Bank können 35% aus der Gesamtsumme aus dem Meisterdarlehen als Zuschuss beantragt werden. Interessant und lukrativ ist dabei, dass dieser Anteil am Darlehen keiner Rückzahlung bedarf, sondern als ein Geschenk des Staates betrachtet werden kann. Die Tilgung der restlichen 65% aus dem Meisterdarlehen kann erst einmal bis zu 2 Jahre zurückgestellt werden und muss danach innerhalb von zehn Jahren getilgt werden. Die Tilgung des Meisterdarlehens muss dann mit mindestens 128 ? pro Monat erfolgen.
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