Erfolgt eine Mantelzession, bedeutet dies, dass die gegenwärtig bestehenden Forderungen übertragen werden. Durch die Übertragung der bestehenden Forderungen kann der Schuldner seine Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern ausgleichen. Die weiterzugebenden Forderungen müssen in einem Forderungsverzeichnis konkret aufgelistet sein, da auch sämtliche Rechte an den Forderungen innerhalb der Mantelzession übertragen werden. Durch die Übergabe des Forderungsverzeichnisses an die Bank wird somit das rechtswirksame Entstehen der Mantelzession bewirkt. Sobald diese Forderungen aus der Mantelzession beglichen wurden, muss der Zedent dafür sorgen, dass immer wieder neue Forderungen in aktuellen Forderungsverzeichnissen aufgelistet und übergeben werden. Nur so kann der vereinbarte Mindestdeckungsbestand der Mantelzession aufrechterhalten werden. Bei einer Mantelzession müssen die Debitorenlisten in der Buchhaltung immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Prinzipiell handelt es sich bei der Mantelzession um eine Abtretung der bestehenden Forderungen an die Bank oder die Gläubiger. Bei einer Mantelzession wird ein Vertrag zwischen dem Zedent (der übertragende Gläubiger) und dem Zessionar (der erhaltende Gläubiger) geschlossen. Durch eine Mantelzession erfolgt eine personelle Änderung der jeweiligen Schuldverhältnisse auf der Seite der Gläubiger. Der Gläubiger überträgt seine Forderungen an die Gläubiger seiner Schulden, wodurch die Forderungen, die als Vermögenswerte verbucht werden, entsprechend weitergegeben werden. Im Zuge der Übertragung der Forderungen verliert der Zedent jeglichen Anspruch aus den weitergegebenen Forderungen, da der Zessionar sämtliche Rechte an den Forderungen seines Schuldners erlangt.
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