Bei einer Mahnung handelt sich um eine Zahlungserinnerung. Der Schuldner von Zahlungen oder säumige Schuldner aus Kreditrückzahlungen sollen durch eine Mahnung an die Zahlung erinnert werden. Bei Krediten ist eine erste Mahnung noch mit keinen großartigen Problemen verbunden, wenn der Kreditnehmer dann die rückständige Monatsrate entsprechend begleicht. Folgt aber eine weitere Mahnung und bleibt noch eine zweite Monatsrate ausstehend, kann der Kreditgeber den Kreditvertrag kündigen. Durch eine Mahnung wird ein säumiger Zahler beim ersten Mal freundlich daran erinnert, dass die Zahlung vergessen wurde mit der Bitte, den offenen Betrag entsprechend auszugleichen. Das Mahnverfahren kann bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren fortgesetzt werden, indem dem Schuldner dann ein entsprechender Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird, nachdem dieser vom Gläubiger beim Gericht entsprechend beantragt wurde. Bei Mahnungen hinsichtlich rückständigen Monatsraten zur Kreditrückzahlung wird in den Kreditverträgen meist vereinbart, dass nach einer zweiten Mahnung und bei einem Rückstand von zwei Monatsraten eine Kündigung seitens des Gläubigers erfolgen kann ? diese ist dann mit enormen Problemen für den Schuldner verbunden. In solch einem Fall wird die noch offene Kreditsumme sofort zur Rückzahlung fällig und durch die selbst verschuldete Kündigung des Kreditvertrags erfolgt ein negativer Eintrag bei der Schufa. Aus diesem resultiert dann jedoch, dass für den Schuldner keine Chance auf einen erneuten Kredit besteht und somit Probleme bei der Rückzahlung der kompletten Kreditsumme entstehen können. Ein Mahnschreiben sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen und den Schuldner als Firma, Person oder Verein explizit benennen. Des Weiteren muss in einer Mahnung die bestimmte und eindeutige Aufforderung zur Zahlung beinhaltet sein.
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