Beim Lombardkredit handelt es sich um einen Realkredit, da hierfür eine bewegliche Sache oder Wertpapiere verpfändet werden müssen. Aus diesem Grund können die Immobilienkredite nicht den Lombardkrediten zugeordnet werden. Ein Lombardkredit wird meist nur kurzfristig gewährt ? die Laufzeit liegt dabei selten über drei Monaten. Dabei erhält der Kreditnehmer nicht den vollen Wert des von ihm verpfändeten Gegenstandes, sondern ihm wird nur ein bestimmter Prozentsatz, der als Beleihungswert bezeichnet wird, ausbezahlt. Am häufigsten wird von Bankkunden der Effektenlombardkredit genutzt, indem die Wertpapiere aus dem eigenen Besitz, für die kein Verkauf geplant ist, zur Verpfändung als Sicherheit die der Bank hinterlegt werden. Bei der Verpfändung von beweglichen Sachen für einen Lombardkredit wird von beiden Parteien eine Einigung getroffen, dass ein Pfandrecht besteht und der zu verpfändende Gegenstand im Gegenzug zur Kreditauszahlung übergeben wird. Im Moment der Übergabe geht der Besitz des Pfandes an den Pfandgläubiger über. Dabei erfolgt jedoch keine Eigentumsübertragung an dem Pfandgegenstand. Die Verpfändbarkeit von Schuldbuchforderungen und Wertpapieren bei der Deutschen Bundesbank wird als Lombardfähigkeit bezeichnet. Zu den lombardfähigen Papieren zählen Wechsel, Staatsanleihen, Geldmarktpapiere und andere an der Börse gehandelten Wertpapiere. Der Lombardsatz bezeichnet den Zinssatz für Lombardkredite und nahm früher eine wichtige Position als Indikator für den Geldmarkt ein.
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