Bei einer Lohn- und Gehaltsabtretung handelt es sich um eine bestimmte Art der Kreditsicherheit. Die Lohn- und Gehaltsabtretung ist eine Sicherungsabtretung aller künftigen Forderungen seitens des Arbeitnehmers, die aus Lohn-, Gehalts- oder Rentenzahlungen resultieren und die dann die Gläubiger oder Kreditgeber berechtigt, ihre Forderungen direkt beim Arbeitgeber einzufordern ? allerdings nur bis zum pfändbaren Rahmen. Oftmals wird bei Ratenkrediten oder Dispositionskrediten eine entsprechende Lohn- und Gehaltsabtretung in die Kreditverträge aufgenommen. Dadurch wird die Bank ermächtigt, bei eventuellen Zahlungsschwierigkeiten bei der Rückzahlung die Lohn- und Gehaltsabtretung bei dem jeweiligen Arbeitgeber vorzulegen. Dieser muss dann den pfändbaren Betrag direkt an den Gläubiger überweisen und den Betrag von der Lohn- oder Gehaltszahlung an den Arbeitnehmer in Abzug bringen. Da diese Abtretung in der Regel dem Arbeitgeber erst bei Störungen in der monatlichen Ratenzahlung vorgelegt wird, kann es passieren, dass für einen Arbeitnehmer bereits Lohn- und Gehaltsabtretungen anderer Gläubiger vorliegen. In diesem Fall werden die Abtretungen nach der zeitlichen Priorität behandelt. Die zuerst vorgelegte, wirksame Abtretung wird entsprechend auch als erste ausgeführt. Ist im Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer beinhaltet, dass eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, darf der Kreditkunde keine Lohn- und Gehaltsabtretung vornehmen lassen. In manchen Fällen kann die Offenlegung von Lohn- und Gehaltsabtretungen an den Arbeitgeber eine Kündigung des Arbeitnehmers zur Folge haben.
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