Lieferantenkredit

Bei einem Lieferantenkredit handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, der vom Lieferanten oder Dienstleister, der buchhalterisch als Kreditor bezeichnet wird, dem Kunden, der in der Buchhaltung als Debitor bezeichnet wird, im Rahmen eines Zahlungsziels gewährt wird. Bei einem Lieferantenkredit wird meist eine entsprechende Valutafrist eingeräumt und für eine Bezahlung vor der Frist zur Zahlung ein Preisnachlass in Form von Skonto gewährt. Lieferantenkredite mit einer Valuta zwischen 30 und 90 Tagen sind nur üblich innerhalb von Kaufleuten und nehmen im Prinzip die Position als Finanzierungsmöglichkeit des Warenumschlags ein. Um einen Lieferantenkredit entsprechend abzusichern, wird meist vom Gläubiger ein Eigentumsvorbehalt vorgesehen. Dieser bedeutet, dass die Waren so lange im Eigentum des Gläubigers bleiben, bis die endgültige Zahlung erfolgt ist. Gerade für mittelständische Unternehmen ist der Lieferantenkredit neben den kurz- oder langfristigen Finanzierungen über die Banken oder Kreditinstitute eine wichtige Finanzierungsquelle für Waren und Leistungen. Für die Gewährung von Lieferantenkrediten, die aufgrund ihres Zweckes auch als Handelskredite bezeichnet werden, ist keine Zulassung im Rahmen des Kreditwesengesetzes erforderlich. Somit bestehen für einen Lieferantenkredit keine Legitimationspflicht und auch keine Pflicht zur Überprüfung der Bonität. Dennoch wenden sich viele Lieferanten oder Dienstleister, deren Lieferungen und Leistungen einen sehr hohen Rahmen für einen Kunden erreichen, an Auskunfteien oder direkt an die Schufa zur Überprüfung der Bonität oder schließen eine entsprechende Kreditversicherung ab.