Mit der Legitimationsprüfung wird die Identität eines Kunden überprüft. Der juristische Fachausdruck für die Identitätsprüfung mittels Legitimationspapieren lautet Legitimationsprüfung. Als Legitimationspapier von Privatpersonen kann ein Reisepass mit Meldebestätigung oder ein Personalausweis vorgelegt werden. Durch die Legitimationsprüfung soll die Geldwäsche bei Banken verhindert werden. Jeder, der für andere Personen oder Firmen Konten, Wertpapiere oder andere Werte verwaltet, ist zur Legitimationsprüfung der Kunden verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Schließfächer für Wertgegenstände zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass im Zuge der Legitimationsprüfung nicht nur die Identität des Konto- oder Depotinhabers festgestellt werden muss, sondern auch die Identitäten der Bevollmächtigten. Eingeführt wurde diese Regelung, um zu verhindern, dass Vermögen und Kapital unter falschem Namen angegeben werden können und somit bei einer eventuellen Steuerprüfung nicht zum Tragen kommen. Da auch Internetbanken, die keinen direkten Kontakt zum Kunden pflegen, zur Legitimationsprüfung verpflichtet sind, gibt es das Postident-Verfahren. Dabei fungiert die Post als Zwischenstelle, die die Legitimationspapiere überprüft und die Bestätigung der Legitimation dann an die jeweilige Bank weiterleitet. Juristische Personen müssen sich anhand aktueller Auszüge aus dem Handelsregister, dem Vereinsregister, Genossenschaftsregister oder Partnerschaftsregister legitimieren. In dem Auszug sind der korrekte Name der juristischen Person, der Firmensitz und die Namen aller vertretungsberechtigten Personen aufgeführt.
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