Leasingsonderzahlung

Durch eine Leasingsonderzahlung werden die monatlichen Leasingraten entsprechend reduziert. Eine Leasingsonderzahlung muss nicht zwingend vereinbart werden – je höher die Leasingsonderzahlung geleistet wird, umso geringer fallen die Leasingraten aus. Wird keine Leasingsonderzahlung vereinbart, ist mit entsprechend höheren monatlichen Belastungen bei der Leasingrate zu kalkulieren, die dann bei Geschäftskunden direkt als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden kann. Gerade im Bereich Kfz-Leasing kann eine Sonderzahlung auch über die Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs durch den Händler erfolgen. Der Gegenwert des Gebrauchtwagens wird dann entsprechend im Leasingvertrag als Leasingsonderzahlung festgehalten. Geschäftskunden, die ihr Geschäftsfahrzeug über die 1%-Regelung versteuern, sollten darauf achten, dass die Leasingsonderzahlung nur bis zu einer gewissen Höhe geleistet wird. Die monatliche Leasingrate sollte den monatlichen Betrag des zu versteuernden Werts eines privat genutzten Geschäftsfahrzeugs nicht überschreiten, damit die Einnahmen, die aus dem geldwerten Vorteil errechnet werden, die Ausgaben für die Leasingraten nicht überschreiten. Beim Leasing gibt es die verschiedensten Varianten ? am besten sollten verschiedene Angebote über Leasing eingeholt werden, um diese zu vergleichen. Des Weiteren bieten sich Vergleichsportale im Internet an, um die unterschiedlichen Anbieter von Leasingverträgen zu vergleichen. Bereits beim Vergleich sollte die Höhe der geplanten Leasingsonderzahlung integriert werden, um die Höhe der monatlichen Leasingrate bei gleichen Vertragsbedingungen vergleichen zu können.