Der Leasingnehmer ist derjenige, der das Leasingobjekt least. Meist handelt es sich dabei um Fahrzeuge, Maschinen oder Anlagen, die vom Leasingnehmer genutzt werden können und für deren Instandhaltung der Leasingnehmer vertraglich die Verantwortung übernimmt. Gerade beim Leasing von Fahrzeugen, fordern die Leasinggesellschaften vom Leasingnehmer eine Vollkaskoversicherung, um das Leasingobjekt, das während der Leasingdauer Eigentum des Leasinggebers bleibt, im Falle eines Totalschadens entsprechend abgesichert zu wissen. Für Leasingnehmer gibt es die Möglichkeiten des Privatleasings, was jedoch selten genutzt wird. Meist werden Fahrzeuge über einen Bankkredit oder über Finanzierungen durch die Banken der Automobilhersteller abgewickelt. Ein Vorteil beim Privatleasing ist, dass nach Ablauf des Leasingvertrags einfach das Fahrzeug zurückgegeben werden kann, ohne sich um einen Weiterverkauf oder eine Entsorgung zu kümmern. Oftmals werden in den privaten Leasingangeboten seitens der Hersteller-Leasinggesellschaften besondere Marketingmaßnahmen angeboten, diese können für die privaten Leasingnehmer ebenfalls Vorteile bringen. Problematisch kann für private Leasingnehmer die Restfälligkeitsklausel werden, im Fall dass ein Unfall vorsätzlich verursacht wird ? zum Beispiel durch Alkohol am Steuer. In diesem Fall ist die Vollkasko aus der Haftung und der Leasingnehmer muss den fälligen Rückkaufswert sofort an den Leasinggeber zurückbezahlen. Der Bereich Geschäftsleasing wird dagegen häufig genutzt. Die Leasingnehmer können im geschäftlichen Bereich die Leasingraten voll als Betriebsausgaben absetzen und bei Umsatzsteuerpflicht auch die Vorsteuer aus den Leasingraten zum Abzug bringen.
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