Beim Leasinggeber handelt es sich um die Leasinggesellschaft, die dem Leasingnehmer das Leasingobjekt gegen Zahlung der Leasingraten zur Verfügung stellt. Anders als bei der Miete, die nur zur Nutzung berechtigt, wird beim Leasing die Nutzung des Leasingobjektes übertragen, die Verpflichtung zur Instandhaltung des Leasingobjektes vertraglich integriert und die Option zum Kauf des Leasingobjektes nach Ablauf der Leasingdauer geboten. Der Eigentümer des Leasingobjektes bleibt dabei der Leasinggeber ? erst nach Ende der Leasinglaufzeit kann der Leasingnehmer das geleaste Objekt zum Restwert käuflich erwerben. Beim direkten Leasing, das auch unter der Bezeichnung Herstellerleasing bekannt ist, gilt der Hersteller des Leasingobjektes, bei dem es sich in der Regel um Fahrzeuge, Maschinen oder Anlagen handelt, als Leasinggeber. Diese Konstellation ist in der Praxis jedoch nur selten zu finden ? denn meist wird von den Herstellerfirmen eine entsprechende Tochterfirma als Leasinggesellschaft geführt. Typisch für die Variante sind die Automobilhersteller, die Leasing anbieten und dieses über die Leasinggesellschaft, die ein Tochterunternehmen des Autokonzerns darstellt, abwickelt. Beim indirekten Leasing ist der Leasinggeber eine Leasinggesellschaft, die rechtlich selbständig fungiert und kein Tochterunternehmen des Herstellers der Leasingobjekte ist. Beim indirekten Leasing entsteht somit eine Dreiecksbeziehung, da die Leasinggesellschaft als Leasinggeber das Leasingobjekt vom Hersteller finanziert und dies dann durch den Leasingvertrag dem Leasingnehmer zur Nutzung überlässt.
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