Kurzfristiger Kredit

Die Bezeichnung als kurzfristiger Kredit kann auf 2 verschiedene Arten ausgelegt werden. Die erste Möglichkeit eines kurzfristigen Kredits bedeutet ein Kredit, der dem Kreditnehmer in kurzer Zeit genehmigt wird und zur Verfügung steht. So kann ein Schnellkredit, Eilkredit oder Sofortkredit ein kurzfristiger Kredit sein. Bei diesen Kreditvarianten wird das Kreditgenehmigungsverfahren relativ schnell durchgeführt und schon innerhalb von einem Tag kann dem Kreditnehmer das Geld zur Verfügung stehen. Voraussetzung für diese Art des kurzfristigen Kredits sind die Einkommensnachweise über die letzten drei Monate im Arbeitnehmerverhältnis und die positive Bonitätsprüfung. Wer keinen negativen Eintrag bei der Schufa hat und in einem festen Arbeitnehmerverhältnis steht, kann mit einem Sofortkredit mit kurzfristiger Auszahlung rechnen. Die zweite Variante für einen kurzfristigen Kredit kann aber auch auf die Rückzahlungsmodalitäten bezogen sein. Hier sind die Voraussetzungen für die Bezeichnung als kurzfristiger Kredit so ausgelegt, dass es sich um Kredite mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr handelt. Eine geringere Kreditlaufzeit bedeutet geringe Zinskosten für den Kreditnehmer ??? hier sind die Rückzahlungsraten dann entsprechend berechnet, dass die Kreditsumme und die Kreditzinsen innerhalb kurzer Zeit getilgt sind. Nur selten wird ein Kredit mit einer Laufzeit von unter einem Jahr gewährt, da hierfür die Gebühren zu hoch wären, die sich im effektiven Jahreszins niederschlagen. Wer einen Kredit beantragen möchte, der in noch kürzerer Zeit abbezahlt werden kann, wird meist ein Angebot über einen entsprechenden Dispokredit von der Bank erhalten.