Kündigung

Bei der Kreditkündigung handelt es sich um eine Willenserklärung seitens des Kreditnehmers oder Kreditgebers zur Aufhebung des Kreditvertrags. Falls kein Kündigungsrecht besteht, kann dennoch im gegenseitigen Einvernehmen ein Kreditvertrag gekündigt werden. Meist erfolgt eine Kündigung seitens des Kreditgebers, wenn der Kreditnehmer die Rückzahlung der monatlichen Raten nicht pünktlich einhält und in Zahlungsverzug gerät. Spätestens nach einem Zahlungsverzug von zwei aufeinander folgenden Raten wird der Kreditgeber eine Frist von zwei Wochen zur Begleichung des Rückstands setzen. Konnte der Kreditnehmer den Rückstand auch nach dieser gesetzten Frist nicht ausgleichen, folgt die Kündigung des Kredits seitens des Kreditgebers. In diesem Fall der Kündigung hat der Kreditnehmer doppelte Schwierigkeiten: zum einen muss die komplette Kreditsumme auf ein Mal zurückbezahlt werden und zum anderen erfolgt dadurch ein negativer Eintrag bei der Schufa, was wiederum zur Folge hat, dass für die sofortige Rückzahlung der Kreditsumme die Chancen für ein Darlehen schlecht stehen. Kündigungen seitens der Kreditnehmer erfolgen meist aufgrund des Ablaufs der Zinsfestschreibung, um einen neuen Kredit mit günstigeren Zinsen und Konditionen anzustreben. Für Grundstücksdarlehen bestehen besondere Kündigungsmodalitäten. Eine Kündigung von Immobilienfinanzierungen seitens des Darlehensgebers ist seit dem Risikobegrenzungsgesetz vom 1. Januar 2008 nur möglich, wenn folgende Faktoren erfüllt sind: Der Darlehensnehmer muss mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen im Rückstand sein und mit mindestens 2,5% des Darlehennennbetrags im Verzug sein. Kündigungen von Krediten, denen kein Verschulden des Kreditnehmers zu Grunde liegt, werden nicht in die Schufa eingetragen. Im Rahmen einer vereinbarten Kündigungsfrist kann die Bank einen Kredit jederzeit fristgerecht kündigen ? zum Beispiel bei Dispokrediten.