Kreditsicherheit

Kreditsicherheiten sollen das Risiko eines Kreditausfalls für die Kreditinstitute minimieren. Diese geben Kreditinstituten eine gewisse Sicherheit bei der Vergabe von Krediten. Durch verschiedene Optionen versucht die Bank, das Risiko eines Kreditausfalls zu minimieren und im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden den Kredit zu decken. Somit versucht die Bank, die Kreditverluste möglichst gering zu halten. Bei den Kreditsicherheiten unterscheidet man zwischen Sach- und Personensicherheiten. Die am meisten eingesetzten Sachsicherheiten sind zum Beispiel die Grundschuld, die Verpfändung, die Abtretung oder die Sicherungsübereignung. Während bei der Grundschuld ein Eintrag ins Grundbuch erfolgt und somit eine unbewegliche Sache belastet wird, erfolgt die Verpfändung, die Abtretung und die Sicherungsübereignung grundsätzlich bei beweglichen Dingen. Der Unterschied zwischen Verpfändung und Sicherungsübereignung liegt darin, dass beim Pfandrecht das Sicherungsgut dem bisherigen Eigentümer nicht mehr zur Verfügung steht, während bei der Sicherungsübereignung das Eigentum nicht übergeben wird und dem Sicherungsgeber weiterhin zur Verfügung steht. Das Sicherungsgut muss erst im Fall der Zahlungsunfähigkeit übergeben werden. Hierbei entsteht das Risiko, dass das Sicherungsgut in der Zwischenzeit an Wert verloren hat. Beispielsweise durch Abnutzung. Somit legen Kreditinstitute wenig Wert auf die Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit.. Die Abtretung oder Zession erfolgt zumeist durch Anrechte auf Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Wertpapiere. Zu den Personensicherheiten gehört in erster Linie die Bürgschaft, wodurch die Bank die Sicherheit hat, bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden die offenen Verbindlichkeiten vom Bürgen zu fordern. Kreditsicherheiten werden von den Banken nicht bei jedem Kredit verlangt. Zum Beispiel erhält man einen Kontokorrent- oder Ratenkredit durchaus auch ohne Sicherheiten, während man bei Krediten für die Finanzierung von Immobilien Sicherheiten stellen muss.