Bei einer Kreditleihe wird im Gegensatz zum Kredit vom Kreditinstitut kein Geldbetrag zur Verfügung gestellt, sondern die jeweilige Bank geht eine Art Bürgschaft ein, um einem ihrer Kunden bestimmte Vorteile bei der Gewährung eines Kredites oder einer anderen Verbindlichkeit zu verschaffen. Die Kreditleihe kommt vor allem dann vor, wenn ein Kauf- oder auch ein Kreditvertrag abgeschlossen werden soll, der eine Vertragspartner aber Zweifel an der Kreditwürdigkeit und der Zahlungsfähigkeit seines Vertragspartners hegt. Dieser würde im Normalfall das jeweilige Geschäft wahrscheinlich daher nicht abschließen wollen. Dadurch, dass die Bank seines Vertragspartners jedoch eine Kreditleihe für ihren Bankkunden eingeht, erhöht sie das Vertrauen des Zweifelnden, wodurch dieser bereit sein wird, das Geschäft abzuschließen. Zum einen ist seine Forderung in diesem Fall durch die Kreditleihe der Bank abgesichert, die im Ernstfall, wenn ihr Bankkunde, für den sie eine Kreditleihe abgegeben hat, die vereinbarte Leistung an den Vertragspartner nicht erbringen kann, für die offene Schuld einsteht und diese an den Vertragspartner auszahlt. Zum anderen wird das Risiko für den Gläubiger aber auch dadurch reduziert, da eine Bank nur dann eine Kreditleihe für einen ihrer Kunden abgeben wird, wenn auch sie selbst von der Zahlungsfähigkeit desjenigen überzeugt ist. Somit ist die Gefahr, dass der Bankkunde die geforderte Leistung nicht erbringen kann, äußerst gering. Die Kreditleihe kommt beim Avalkredit vor, wo die Bank eine Zahlungsgarantie für den Bankkunden eingeht, aber etwa auch beim Akzeptkredit oder einer klassischen Ausfallshaftung. In jedem Fall muss die Bank bereit sein, eine gewisse Garantie abzugeben und eine Haftung für ihren Kunden zu übernehmen.
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