Kontokorrent

Beim Kontokorrent vereinbaren zwei Vertragspartner, ihre gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten über einen Zeitraum hinweg gegeneinander aufzurechnen. Mindestens einer der beiden Vertragspartner muss hierbei ein Kaufmann sein. Die Zahlungsweise des Kontokorrent wird üblicherweise als Usance zwischen zwei Geschäftspartnern vereinbart, die ständig miteinander in Geschäftsbeziehung stehen. Durch das Kontokorrent Aufrechnungsverfahren kann der Vorteil genutzt werden, dass sich die beiden Geschäftspartner nicht ständig neue Rechnungen stellen und diese auch nicht ständig ausbezahlt werden bzw. überwiesen werden müssen. Also kann viel Aufwand und damit auch Geld gespart werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine genaue Gegenverrechnung erfolgen. Dies wird zumeist zum Jahresende durchgeführt. Der jeweilige Unternehmer, der mehr Verbindlichkeiten als Forderungen an seinen Geschäftspartner hat, muss in diesem Fall den offenen Saldo an den Geschäftspartner bezahlen. Somit sind die gegenseitigen Forderungen wieder bei Null angekommen und es kann eine neue Aufrechnung begonnen werden. Damit das Kontokorrent Verfahren zwischen zwei Geschäftspartnern zustande kommen kann und auch Sinn macht, ist es natürlich auch notwendig, dass beide Partner etwa gleich große Geschäfte miteinander abwickeln. Wenn ein Vertragspartner nur geringer Forderungen stellt, während der andere Vertragspartner aber vergleichsweise hohe Rechnungen ausstellt, wäre es für Letzteren sinnvoller, wenn er sich die Zahlungen direkt ausbezahlen lassen würde. Dann könnte mit dem Geld selbst sofort gehandelt werden und man müsste nicht bis zur Jahresendabrechnung warten. Doch in diesem Fall kann jeder der beiden Vertragspartner das Recht nutzen, den Saldo fällig zu stellen. Die Möglichkeit dazu besteht jederzeit. Natürlich sollte eine vorherige Absprache stattfinden, um die Geschäftsbeziehung dadurch nicht zu gefährden.