Konkurs

Unter einem Konkurs versteht man die letzte Möglichkeit eines Schuldners, um eine Entschuldung herbeizuführen. Dabei muss der Schuldner oder aber einer seiner Gläubiger die Insolvenz des Schuldners beim zuständigen Gericht anmelden, wenn der Verdacht oder aber auch die Kenntnis besteht, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist oder die Zahlungsunfähigkeit droht und er seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Das Konkursverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Entschuldung des Schuldners herbeigeführt werden soll, gleichzeitig aber auch die Gläubiger so gut es geht zufriedengestellt werden sollen. Beim Konkursverfahren erfolgt in der Regel zu allererst eine Feststellung der vorhandenen Vermögenssituation des Schuldners. Im Zuge dessen können auch alle verpfändbaren Vermögenswerte des Schuldners vom Gericht beschlagnahmt werden, um die Erlöse der Veräußerung dieser Vermögenswerte den Gläubigern anteilig zukommen zu lassen. Konnte die gesamte Schuldsumme dadurch noch nicht getilgt werden, wird das Konkursverfahren fortgesetzt. Im weiteren Verlauf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Konkurs abgeschlossen werden kann. So kann etwa ein Abschöpfungsverfahren veranlasst werden, bei dem dem Schuldner auf eine bestimmte Zeit hinweg alles pfändbare Einkommen abgeführt wird, um es den Gläubigern anteilig zukommen zu lassen, bis die Schuldsumme getilgt ist oder die vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist. Aber der Schuldner hat auch die Möglichkeit einen Zahlungsplan vorzuschlagen, in dem er eine Ratenzahlung für eine bestimmte Summe auf eine bestimmte Laufzeit vorschlägt oder er kann auch eine Abschlagszahlung durch Einmalerlag leisten. In der Regel läuft es darauf hinaus, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Ansprüche verzichten müssen und der Schuldner dadurch insgesamt weniger zurückzahlen muss.