Kommunalkredit

Unter einem Kommunalkredit versteht man einen Kredit, der an eine Körperschaft öffentlichen Rechts vergeben wird. Darunter fallen diverse öffentliche Anstalten und Institutionen, aber auch Länder, Bund und Gemeinden können einen Kommunalkredit in Anspruch nehmen. Der Kommunalkredit wird von den jeweiligen, öffentlichen Einrichtungen in der Regel in Anspruch genommen, um verschiedene Investitionen im jeweiligen Ressort zu tätigen und durchführen zu können. Auch zur Überbrückung von finanziellen Engpässen wird ein Kommunalkredit in einigen Fällen in Anspruch genommen. Öffentliche Einrichtungen sind bei den Banken gern gesehene Kunden, da bei ihnen eine relativ hohe Sicherheit und ein vergleichsweise geringes Verlustrisiko gegeben ist. Denn einerseits können öffentliche Einrichtungen üblicherweise genügend Sicherheiten zur Besicherung des Kredites aufweisen, was vor allem in Form von Immobilien und Grundstücken geschieht, andererseits werden die öffentlichen Institutionen aber in der Haftung zumeist auch noch durch andere, übergeordnete Institutionen gedeckt, wodurch diese bei Zahlungsunfähigkeit einspringen und die Rückzahlung des Kredites durchführen. Dementsprechend gewähren die Banken aufgrund der guten Bonität üblicherweise auch relativ günstige Zinsen. Die Laufzeit bei Kommunalkrediten kann selbstverständlich auch langfristig gewählt werden, in der Regel wird jedoch nur eine kurz- bis mittelfristige Laufzeit vereinbart, da die öffentlichen Einrichtungen ihre Einnahmen in der Zukunft relativ genau planen und somit den Kommunalkredit schon bald wieder zurückzahlen können. Dennoch nehmen sie ihn in Anspruch, um wichtige Investitionen schon frühzeitig durchführen zu können. Selbstverständlich wird auch intern in der jeweiligen Einrichtung genau geprüft, ob die Aufnahme eines Kredites tatsächlich nötig ist und vor allem auch, ob die Rückzahlung tatsächlich planmäßig ermöglicht werden kann.