Kommunaldarlehen

Nicht nur private Personen und Unternehmen weisen einen Finanzierungsbedarf auf, den sie durch die Aufnahme von Fremdkapital decken wollen. Auch öffentliche Einrichtungen und Institutionen sind in verschiedenen Situationen darauf angewiesen, Fremdkapital von Banken bzw. Kreditinstituten aufzunehmen. Hierbei handelt es sich vor allem um Gemeinden und Städte, aber auch spezielle, öffentliche Einrichtungen innerhalb einer Gemeinde, die ein so genanntes Kommunaldarlehen aufnehmen. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich lediglich um ein Darlehen, das an Institutionen der öffentlichen Hand gewährt wird. Die Bedingungen, zu denen ein solches Kommunaldarlehen gewährt wird, unterscheiden sich in der Regel nicht sonderlich von den Bedingungen, die für andere Darlehensnehmer gelten. Auch öffentliche Einrichtungen müssen eine entsprechende Bonität aufweisen und sich einer Bonitätsprüfung durch die Bank unterziehen, um ein entsprechendes Darlehen zu erhalten. ??blicherweise werden hier auch Hypotheken auf diverse Grundstücke und Immobilien eingetragen, welche sich im Eigentum der jeweiligen öffentlichen Einrichtung befinden. Diese können im Fall der Zahlungsunfähigkeit als Sicherheit zur Verpfändung herangezogen werden. Dies kommt allerdings in der Regel nur sehr selten vor, da im Ernstfall auch andere, nahestehende, öffentliche Institutionen oder das Land für die jeweiligen Verbindlichkeiten des Darlehensnehmer haften und für die Begleichung der Schuld einspringen. ??berdies hinaus müssen jegliche Verbindlichkeiten, die von einer öffentlichen Einrichtung, welcher Art auch immer, genau überprüft und berechnet werden, um die Machbarkeit der Rückzahlung sowie auch den Nutzen der jeweiligen Investition ermitteln zu können. Daher erfolgt auch intern eine entsprechend genaue ??berprüfung, bei der festgestellt wird, ob der Rückzahlungsplan realistisch ist und das öffentliche Budget dadurch nicht zu sehr belastet wird.