Katasteramt

Das Katasteramt ist für die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens zuständig. Vom Katasteramt werden Grundstücksvermessungen durchgeführt, die auch unter den Bezeichnungen Liegenschaftsvermessung oder Katastervermessung bekannt ist. Dem Katasteramt unterliegt zudem die Führung des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis über die Grundstücke. In vielen Bundesländern werden die Aufgaben der Grundstücks- und Liegenschaftsvermessung an Vermessungsingenieure übertragen, die öffentlich bestellt wurden. Diese sind dann für die technische Vermessung und die entsprechende Dokumentation der Messergebnisse zuständig. In dem Liegenschafts- oder Katasterbuch sind die Grundstücke mit allen katasterrelevanten Angaben aufgeführt und unterscheidet sich somit vom Grundbuch, das vorrangig zur Dokumentation der Eigentumsverhältnisse und sonstiger Rechtsverhältnisse, wie Hypothekeneintragungen etc. dient. Im vom Katasteramt geführten Katasterbuch können lediglich die Daten der jeweiligen Flurstücke oder Grundstücke ersehen werden. Durch das Katasteramt werden die Flur- oder Grundstücksgrenzen überprüft oder entsprechend festgelegt. Die Abmarkung, Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken werden durch die Katastervermessung festgestellt. Dabei werden die Nutzungsarten und Gebäudearten in das Liegenschaftskataster aufgenommen. Dabei werden zu den Flurstücken die jeweilige Fläche, Nummern und auch Nutzungsklassen eingetragen. Das Katasteramt führt eine detaillierte Aufstellung über sämtliche Flurstücke mit sämtlichen Attributen, die für ein Landinformationssystem oder Geoinformationssystem von Bedeutung sind. Die Daten aus den Vermessungen der Katasterämter werden entsprechend in Flurkarten des Katasterkartenwerks übertragen, die dann abgerufen und angesehen werden können.