Kassenkredit

Auch die öffentliche Hand hat von Zeit zu Zeit finanzielle Engpässe, die es zu überbrücken gilt. Verschiedene, öffentliche Stellen sind üblicherweise für sich selbst verantwortlich und somit auch für ihre Ausgaben und Einnahmen. Sollte es zu finanziellen Engpässen kommen und sie daher mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zurande kommen, können die öffentlichen Stellen einen Kassenkredit in Anspruch nehmen. Der Kassenkredit wird von der jeweiligen Zentralbank vergeben und richtet sich speziell bzw. ausschließlich an öffentliche Stellen. Hierbei handelt es sich in der Regel um ein kurz- bis mittelfristiges Darlehen, das an die öffentlichen Stellen vergeben wird und das erklärte Ziel hat, der finanziellen ??berbrückung zu dienen. Durch die Gewährung des Kassenkredites kann die Zahlungsfähigkeit und die ordnungsgemäße Funktion der so genannten öffentlichen Kassenwirtschaft gewährleistet werden. Der Bedarf der finanziellen ??berbrückung von Engpässen entsteht hierbei durch Unterschiede zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der jeweiligen, öffentlichen Einrichtungen. In der Regel stehen den größeren Ausgaben jedoch auch wieder entsprechende Einnahmen in der Zukunft gegenüber, sodass es sich tatsächlich nur um eine ??berbrückung handelt. Damit eine öffentliche Einrichtung wie etwa eine Gemeinde an einen Kassenkredit gelangen kann, muss ein Antrag auf Kreditermächtigung gestellt werden. Ansonsten dürften keine Kredite aufgenommen werden. Die Genehmigung der Kassenkredite kann zumal sehr aufwändig und langwierig sein. Der Grund dafür liegt darin, dass es sich beim Kassenkredit um öffentliche Mittel handelt, die aus Steuern erzielt werden. ??blicherweise wird der Kassenkredit für den Zeitraum von einem Jahr vergeben und muss innerhalb dieser Frist auch wieder zurück gezahlt werden.