Selbst wenn eine Immobilie als Pfand für einen Kredit hinterlegt wird, bleibt immer noch ein gewisses Restrisiko für den Kreditgeber bestehen, dass er seine Forderung aus der Hypothek nicht decken kann, da diese im Ernstfall vielleicht auch gar nicht mehr vorhanden ist. Dies kann sich etwa durch einen Hausbrand ergeben, bei dem das Haus, welches als Sicherheit für den Kredit herangezogen wurde, abbrennt. Natürlich verlangt eine Hypothekenbank vom Kreditnehmer auch, dass er für das jeweilige Haus auch eine Brandversicherung abschließt, damit die Versicherung den Hauswert im Schadensfall ersetzt und der Versicherte die Forderung der Bank auch begleichen kann. Nun könnte es aber natürlich auch sein, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit in Zahlungsschwierigkeiten gerät und daher seine Prämien für die Brandschutzversicherung nicht mehr bezahlen kann. In Folge dessen würde auch die Versicherung bei einem Brand nicht mehr einspringen und die Kosten ersetzen, da dieser die Zahlungen nicht geleistet hat. In diesem Fall würde somit die totale Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers drohen, weil er auch die Kreditrückzahlung nicht mehr bedienen könnte, da auch der Hauswert weg wäre. Um dem vorzubeugen, gibt es den so genannten Hypothekensicherungsschein, der die Kommunikation zwischen der Versicherung und der Hypothekenbank sichert. Denn durch den Hypothekensicherungsschein ist die Versicherung verpflichtet, der Bank jederzeit Auskunft über eventuelle ??nderungen der Versicherungsbedingungen zu leisten. Die Versicherung informiert die Bank natürlich auch über die Versicherungssumme, damit festgestellt werden kann, ob diese im Ernstfall für die Abdeckung des Kredites überhaupt ausreicht, sie informiert die Bank aber vor allem auch dann, wenn der Kreditnehmer bei der Versicherung in Zahlungsrückstand gerät.
Moritz Wagner ist Experte im Bereich Geld verdienen und Selbstständigkeit. Ebenso besitzt er ein großes Fachwissen über Investments und Immobilien, weshalb er zu den Top-Authoren auf Indect-Project.eu zählt.