Hypothek

Eine Hypothek verbrieft das Recht eines Gläubigers, eine Zwangsversteigerung eines Grundstückes oder einer Immobilie vorzunehmen, sofern sein Schuldner offene Forderungen nicht bezahlen kann. Der Gläubiger kann aus den Erlösen der Zwangsverwertung des Grundstückes bzw. der Immobilie seine offenen Forderungen abdecken. Dazu ermächtigt ihn die Hypothek. Sollten bei der Zwangsverwertung der Immobilie höhere Erlöse erzielt werden, als die Forderungen ausmachen, so wird die Differenz davon natürlich dem Schuldner wieder gutgeschrieben, dem auch das Grundstück gehört hat. Die Hypothek wird im Zuge eines Hypothekardarlehens vereinbart. Hierbei ergibt sich in der Regel der Fall, dass der Darlehensnehmer nicht über die ausreichende Bonität für die Aufnahme eines Darlehens bestimmter Höhe verfügt. Durch die Hinterlegung einer Sicherheit kann er seine Bonität allerdings verbessern und der Darlehensgeber wird eher zur Auszahlung des Darlehens zustimmen. Ein Grundstück oder eine Immobilie stellen sehr gute Sicherheiten dar, da hierbei auch auf lange Zeiträume gesehen im Allgemeinen kaum eine Wertminderung zu verzeichnen ist und außerdem auch keine Gefahr besteht, dass der Schuldner die Sicherheit rasch selbst verkauft und der Darlehensgeber durch die Finger schaut. Denn durch die Hypothek, die im Grundbuch festgehalten wird, ist der Gläubiger weitestgehend abgesichert. Selbst vor Gericht hat er durch die Hypothek eine gute Möglichkeit, die Forderung einzufordern. Die Hypothek erlischt erst mit der Rückzahlung des vollständigen Darlehensbetrages oder eben, wenn die Zwangsverwertung des Grundstückes bereits durchgeführt wurde und damit ebenfalls der gesamte Restbetrag oder zumindest ein Teil dieses Betrages durch die dabei erzielten Erlöse abgedeckt werden konnte. Die Hypothek gilt als ein dingliches Recht am Grundstück.