Haftungsfreistellung

Viele Existenzgründer stehen oft vor dem Problem, einen Kredit zu benötigen, aber für diesen Kredit keine ausreichende Bonität aufweisen zu können und auch keine Sicherheiten vorlegen zu können, um die Bonität damit zu verbessern. In diesen Fällen kann ein Förderdarlehen der KfW Bank in Anspruch genommen werden, bei dem eine Haftungsfreistellung vereinbart wird. Der Darlehensnehmer erhält das Darlehen nicht direkt von der KfW Bank, sondern über seine Hausbank, die aber wiederum in Verbindung mit der KfW Bank steht und das Darlehen bei dieser refinanziert erhält. Die Hausbank trägt in der Regel die Haftung für ihren Kunden bei der KfW Bank, was natürlich auch ein Risiko für diese darstellt, falls der Darlehensnehmer die Summe nicht zurückzahlen können sollte. In vielen Fällen kann es somit vorkommen, dass die Hausbank aufgrund dieses Risikos der Gewährung des Darlehens nicht zustimmt. Um dem Darlehensnehmer die Gewährung des Darlehens aber doch zu ermöglichen, wird eine Haftungsfreistellung zwischen der KfW Bank und der Hausbank des Darlehensnehmers vereinbart. Das bedeutet, dass die Hausbank gegenüber der KfW Bank für einen bestimmten Anteil am Kredit von der Haftung befreit wird, falls der Darlehensnehmer zahlungsunfähig werden sollte. Die Haftungsfreistellung kann zwischen 40 und 100 Prozent der jeweiligen Darlehenssumme betragen. Die KfW Bank übernimmt somit das Risiko für den Freistellungsbetrag und unterstützt den Darlehensnehmer somit bei der Aufnahme des geförderten Darlehens. Diese Haftungsgarantie durch die KfW Bank entbindet den Darlehensnehmer aber nicht von der Rückzahlung des Darlehens. Der Schuldner muss die vereinbarten Rückzahlungen dennoch leisten. Lediglich bei Zahlungsunfähigkeit springt die KfW Bank ein.