Grundschuld

Unter der Grundschuld versteht man einen Anspruch auf ein Grundstück, welcher sich durch eine Forderung ergibt. Die Grundschuld dient hierbei üblicherweise als Sicherheit für einen Kredit. Die Sicherheit für den Kreditgeber stellt hierbei ein Grundstück bzw. eine Immobilie dar. Der Kreditgeber kann im Fall, dass der Kreditnehmer den Kredit bzw. die Kreditraten nicht bedienen kann, den Anspruch auf das betreffende Grundstück geltend machen und Geldzahlungen aus der Verwertung des Grundstückes verlangen. In der Regel wird in diesem Fall die Immobilie durch den Kreditgeber verkauft, um seine Forderungen daraus decken zu können. Wird ein höherer Betrag erzielt, so wird die Differenz natürlich an den Kreditnehmer ausbezahlt. Die Zusicherung der Grundschuld bietet für den Kreditnehmer eine gute Möglichkeit, um seine Bonität zu erhöhen und damit eine höhere Kreditsumme erhalten zu können. Dabei muss das betreffende Grundstück aber nicht dem Kreditnehmer selbst gehören, sondern kann auch von einer anderen Person zur Verfügung gestellt werden. Allerdings birgt dies natürlich eine große Gefahr für die jeweilige Person, da sie das Grundstück dadurch auch verlieren könnte. Für den Schuldner wird es daher schwierig werden, eine Person zu finden, die ein Grundstück als Pfand zur Verfügung stellt. In der Regel handelt es sich daher meist um das Grundstück bzw. die Immobilie des Schuldners. Für den Kreditgeber ist bei der Kreditvergabe eine große Sicherheit gegeben, da er im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf die jeweilige Immobilie zugreifen kann und seine Forderungen daraus decken kann. Um den Anspruch des Gläubigers zu untermauern, wird auch eine Eintragung im Grundbuch für das Grundstück durchgeführt.