Gläubigerschutz

Der Gläubigerschutz hat das Ziel, die Interessen von Gläubigern zu schützen. Denn Gläubiger sind in der Regel einem hohen Verlustrisiko ausgesetzt, da es nicht als sicher anzusehen ist, dass die Gläubiger ihre Forderungen, die sie von den Schuldnern erhalten sollen, auch tatsächlich zurück erhalten. Darum gibt es den Gläubigerschutz, der dazu beiträgt, dass die Forderungen der Gläubiger an deren Schuldner so gut wie möglich eingetrieben werden können. Der Gläubigerschutz zeichnet sich daher durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften aus, die zugunsten der Gläubiger gestaltet sind. Doch die Gläubiger haben selbstverständlich auch eigene Methoden, um ihre eigenen Interessen zu wahren. Darunter fällt vor allem die Bonitätsprüfung von Kreditnehmern. Bevor eine Verbindlichkeit gewährt wird, möchte sich der Gläubiger selbstverständlich so gut wie möglich davon überzeugen, dass er diese auch wieder vom Schuldner, der die Geldleihe in Anspruch nimmt, wieder zurück erhält. Dazu erkundigt er sich über die finanzielle Situation des potenziellen Schuldners, noch bevor eine Rechtsbeziehung eingegangen wird. Dabei wird die Einkommenssituation, aber auch die Vermögenslage des Schuldners genau überprüft. Genauso werden bereits erfolgte Einträge über Verbindlichkeiten des Schuldners überprüft. Wenn festgestellt wird, dass der Schuldner bereits Verbindlichkeiten in einer gewissen Höhe genutzt hat, die die Nutzung einer weiteren Verbindlichkeit nicht mehr zulassen, da der Schuldner diese sonst nicht mehr begleichen könnte, wird der Gläubiger dieser auch nicht stattgeben. Der Gläubigerschutz findet aber vor allem auch von rechtlicher Seite statt. So gibt es eine gesetzliche Deckung für die spezielle Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner, die dem Gläubiger den Anspruch auf die Forderung sichert.