Ein Gläubiger ist jemand, der eine Forderung an einen anderen, den Schuldner, hat. Der Gläubiger, muss dem Schuldner Glauben schenken, dass dieser die Forderung auch begleichen wird. Daher stammt auch die Bezeichnung Gläubiger. Der Gläubiger kann in unterschiedlicher Weise auftreten und in unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zum Schuldner stehen. Auch die Art und Weise der Forderung kann vielseitig gestaltet sein. Dennoch hat der Gläubiger immer einen Anspruch auf den Erhalt einer offenen Schuld vom Schuldner, welche diese leisten muss. Üblicherweise geschieht dies in Form eines Kredites bzw. eines Darlehens, für den auch ein entsprechender Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner vereinbart wird. Besteht der Vertragsgegenstand in der Leihe von Geld bei Rückzahlung von Geld mit Zinsen wie es beim klassischen Kreditvertrag der Fall ist, wird in der Regel ein schriftlicher Vertrag festgesetzt, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien niederschreibt und auch die Konditionen und Bedingungen des Vertrages festlegt. Jedoch kann eine Forderung auch durch eine schlüssige Handlung entstehen, wodurch der Gläubiger erst zum Gläubiger wird. Dies ist zum Beispiel bei einem Kaufvertrag der Fall, wenn die Rechnungssumme nicht sofort oder nur zu einem Teil bei Abschluss des Kaufvertrages bezahlt wird. Denn dadurch entsteht eine Schuld, die der Käufer noch an den Lieferanten zu erbringen hat. Der Lieferant ist somit Gläubiger des Käufers, da er ihm Zahlungsaufschub gewährt. Bei klassischen Kreditverträgen hat der Gläubiger das Recht, Zinsen für die Geldleihe zu verlangen. Die Höhe dieser Zinsen wird im Kreditvertrag vereinbart. Insbesondere treten auch Banken als Gläubiger auf. Diese zählen das Kreditgeschäft sogar zu ihrem Aktivgeschäft.
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