Gewährleistungsbürgschaft

Bei der Gewährleistungsbürgschaft haftet die Bank eines Unternehmens für verschiedene Werke, die vom Unternehmen an Kunden ausgeliefert werden. Das Ausmaß der Haftung ergibt sich hierbei aus den gesetzlichen Haftungs- bzw. Gewährleistungsbestimmungen. Genauer gesagt bedeutet die Gewährleistungsbürgschaft, dass die Bank die Gewährleistung für den Unternehmer bzw. die Kosten dafür übernimmt. Wenn der Unternehmer eine Ware ausliefert, die schadhaft ist und daher nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht bzw. Schäden aufweist und daher nicht ordnungsgemäß genutzt werden kann, hat der Kunde natürlich Anspruch auf ein entsprechendes Entgegenkommen des Lieferanten in Form von Wandlung oder Besserung. Diese Leistung wird üblicherweise direkt vom Lieferanten erbracht oder dieser bezahlt dem Kunden eine Summe, damit er den Schaden selbst beheben bzw. selbst beheben lassen kann. Für den Kunden besteht allerdings ein Risiko, falls der Lieferant in der Zwischenzeit bis zum Ende der gesetzlichen Gewährleistung insolvent werden sollte. Denn dann hat der Kunde keinen Ansprechpartner, an den er sich wenden könnte. Dies mag bei Gütern mit geringem Wert nur eine kleinere Bedeutung haben, doch gerade bei größeren Investitionen wie etwa beim Hausbau hat die Gewährleistung doch eine sehr große Bedeutung. Bei solchen Investitionen wird sich der Kunde daher gut überlegen, welchen Lieferanten er zur Ausführung des jeweiligen Projektes auswählt. Wenn er hier einen Lieferanten auswählt, der in einer finanziell schlechten Situation steckt und dem die Insolvenz in der kommenden Zeit droht, wird der Kunde auf keine guten Aussichten auf die Einbringung der Gewährleistung haben. Ein Anbieter, der eine Gewährleistungsbürgschaft durch eine Bank vorweisen kann, hat hier die besseren Karten.