Reicht die Bonität eines Kreditnehmers nicht aus, um eine bestimmte Summe als ungedeckten Kredit in Anspruch nehmen zu können, so muss der Kreditnehmer bestimmte Sicherheiten anbieten, um den Kredit dennoch in der gewünschten Höhe zu bekommen. In erster Linie werden hierbei verschiedene bewegliche oder unbewegliche Sachen wie Häuser, Grundstücke, Wertpapiere, Sparbücher oder andere Sachgüter verwendet, um im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers als Sicherheit zur Pfändung herangezogen werden zu können. Hierbei handelt es sich um so genannte Realkredite. In einigen Fällen sind jedoch solche Sicherheiten nicht vorhanden oder diese reichen nicht aus, um den Kredit entsprechend besichern zu können. Hier muss der Kreditnehmer andere Sicherheiten vorweisen können. In der Regel kommen hier nur mehr andere Personen in Frage, die für den Kreditnehmer eine Bürgschaft übernehmen. In diesem Fall kann die Bank im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die offenen Forderungen an ihn von der jeweiligen anderen Person einfordern, die im Kreditvertrag als Bürge eingetragen wurde. Solche Kredite nennt man Personalkredite. Die Bank wird jedoch nicht irgendeinen Bürgen für den Kredit zulassen, sondern selbstverständlich muss auch dessen Bonität ausreichen, um als Sicherheit für den Kredit dienen zu können. Daher muss sich auch der Bürge einer umfassenden Bonitätsprüfung durch die Bank unterziehen. Reicht auch seine Bonität nicht aus, kann auch die Bürgschaft mit ihm nicht durchgeführt werden. Eine gedeckter Personalkredit hat die Besonderheit, dass sich der Kreditgeber aussuchen kann, ob er sich zur Einforderung der Schuld zuerst an den Hauptschuldner oder an den Bürgen wendet, sofern eine Solidarbürgschaft eingetragen wurde.
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