Garantiekredit

Ein Garantiekredit ist eine spezielle Kreditart, den eine Bank einem ihrer Kunden gewährt, wenn sie eine bestimmte Bankgarantie für ein Geschäft abgegeben hat. Denn in der Bankgarantie verpflichtet sich die Bank, beim Eintreten vereinbarter Bedingungen eine bestimmte Summe an einen Dritten auszuzahlen. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Kunden, wenn es sich beim Bankkunden um einen Lieferanten desjenigen handelt. Kann der Lieferant zum Beispiel nicht liefern und wurde ein Lieferausfall in der Bankgarantie als die jeweilige Bedingung festgeschrieben, so ist die Bank in der Pflicht, dem Dritten (also dem Kunden), der die jeweilige Lieferung bestellt, aber noch nicht erhalten hat, eine bestimmte Summe auszuzahlen. Beim jeweiligen Betrag handelt es sich in der Regel um eine Anzahlung, die der Kunde bereits an seinen Lieferanten gezahlt hat, nun an diesen nicht mehr zurückzahlt. Es kann sich jedoch auch um andere Geschäftsfälle handeln, bei der sich der Kunde der Bank verpflichtet hat, bei einer bestimmten Säumnis eine Summe an seinen Vertragspartner zu zahlen. Hat der Bankkunde ein Konto auf der Bank, wird der jeweilige Betrag, der dem Begünstigten ausbezahlt wurde, in der Regel von diesem abgebucht, falls dies so vereinbart war. Hat er jedoch kein Konto bei der Bank oder weist dieses keine ausreichende Deckung auf, so entsteht automatisch ein Kreditvertrag zwischen der Bank und ihrem Kunden, der die den jeweiligen Vertrag nicht eingehalten hat, wodurch die Auszahlung an den Begünstigten notwendig wurde. Die Bank gewährt dem Kunden somit automatisch einen Kredit, den sie natürlich wieder von ihm einfordert.