Das Ermittlungsverfahren gegen Kaufland

Das Kartellamt hat die Ermittlungen gegen Kaufland eingestellt. Somit darf die Supermarktkette nun unter bestimmten Bedingungen die Lieferanten an den Kosten für die Übernahme der Real-Märkte beteiligen.

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Ermittelt hatte das Bundeskartellamt wegen Verdacht des Missbrauchs der Markenmacht. Um den Verdacht zu entkräften, hat Kaufland zugesagt, Forderungen an Lieferanten im Kontext der Real-Übernahme zu konkretisieren. Das bedeutet, die Supermarktkette darf Lieferanten nur dann zur Beteiligung an den Übernahmekosten auffordern, wenn diese von höheren Umsätzen oder verstärkter Werbung profitieren. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Produkte der Lieferanten im Kaufland Prospekt verstärkt beworben werden.

Hintergründe des Verfahrens

Bis zu 92 ehemalige Real-Standorte will Kaufland übernehmen. Ein Drittel davon sind bereits zu Kaufland-Filialen umgebaut worden, weitere folgen. Die Supermarktkette, die Tochter der Schwarz-Gruppe ist, hat mit fast 700 Filialen eine Vormachtstellung im Bereich der Großflächenmärkte. Aus diesem Grund ist das Kartellamt hier besonders wachsam.

Aufmerksam wurde das Amt, als Kaufland von seinen Lieferanten bis zu 0,02 Prozent des Umsatzes pro integrierter Real-Filiale forderte. Lieferanten hatten sich darüber beschwert, weil sie den Verdacht hegen, dass sie die Kosten der Real-Übernahme mittragen sollten, ohne dadurch selbst einen Vorteil zu haben. Dies ist marktmächtigen Unternehmen wie Kaufland jedoch kartellrechtlich verboten.

Entscheidend für eine legale Handhabung ist laut der Behörde, dass es eine konkrete Gegenleistung gibt. Da Kaufland Lieferanten diese zusicherte, wurde die Ermittlung eingestellt. Die Forderung von Kaufland an die jeweiligen Lieferanten wird erst dann fällig, wenn der Lieferant auf die Forderung eingeht und der Umsatz des Lieferanten in der entsprechenden Filiale nachweislich gesteigert wurde.

Das Vorgehen hatte Kaufland damit begründet, dass häufig schon die Umflaggung einer Supermarkt-Filiale auf eine stärkere Marke die Umsätze steigerte, selbst wenn es keine konkreten Umbaumaßnahmen oder Veränderungen des Sortiments gab.

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Bewertungen der Sonderkonditionen

Ob die vereinbarten Sonderkonditionen eingehalten wurden, kommt immer auf den Einzelfall an. Durch das Verfahren und die daraus entstandenen Bedingungen können Lieferanten in Zukunft besser bewerten, inwiefern sie von der Gegenleistung von Kaufland profitieren. So erhält Kaufland dann die vereinbarte Forderung, wenn ein Lieferant in einem oder mehreren neuen Kaufland-Standorten gelistet wurde und dadurch höhere Umsätze erzielte. Vergütet werden außerdem konkrete Werbemaßnahmen durch Kaufland für einen bestimmten Lieferanten. Die Forderung entfällt, wenn die Umsätze des Lieferanten stark von Absätzen vergleichbarer Bestandsstandorte von Kaufland abweichen.

Um die Lieferanten zusätzlich zu schützen, hat das Bundeskartellamt beschlossen, dass die Sonderforderungen nur solange rechtens sind, bis die Real-Filialen, die von Kaufland übernommen werden Ende 2022 vollständig integriert wurden. Eine Doppelvergütung entfällt für die Lieferanten, denn bei den Maßnahmen, die Kaufland zu Forderungen berechtigen, muss es sich um zusätzliche Leistungen bzw. Werbemaßnahmen handeln, die unabhängig von den geltenden Konditionen aus den Jahresgesprächen sind.

Kaufland wird die dargelegten Vereinbarungen gegenüber den Lieferanten schriftlich formulieren. Diese Zusage hat dafür gesorgt, dass das Verfahren gegen Kaufland eingestellt wurde. Kurz zuvor hatte das Kartellamt auch gegen die Kette Edeka ermittelt und war zum selben Urteil gekommen.

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