Darlehensvertrag

Im Darlehensvertrag werden alle Bestandteile des ??bereinkommens zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer zur Vergabe eines Darlehens festgehalten. Dazu zählen alle Konditionen und sonstigen Vereinbarungen, die zwischen den beiden Vertragsparteien geschlossen wurden. Besonders wichtige Punkte sind hierbei selbstverständlich die Höhe des an den Darlehensnehmer vergebenen Darlehens, aber auch die vereinbarte Laufzeit, innerhalb der der Darlehensnehmer den Betrag mit Zinsen wieder an den Darlehensgeber zurückzahlen muss. ??berdies hinaus wird hier selbstverständlich auch die Höhe der Raten festgelegt, sowie die Anzahl der Raten als auch die Zeitpunkte, an denen die Raten bezahlt werden müssen. Besonders wichtig ist aber auch die Höhe des Zinssatzes, der für die Berechnung der Zinsen festgelegt wird. Ob und zu welchen Konditionen eine Zinsfestschreibung vereinbart wurde, wird im Darlehensvertrag noch einmal bestätigt. Der Darlehensvertrag stellt somit die Grundlage für das Darlehensgeschäft zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber dar, an die sich beide Vertragsparteien halten müssen. Verstößt eine der beiden Vertragsparteien gegen eine Regelung im Vertragstext, so hat der andere Vertragsteilnehmer die Möglichkeit, den Darlehensvertrag als Beweismittel zu nützen, um sein Recht durchzusetzen und die Streitigkeiten beizulegen. Selbstverständlich gilt dies auch für den Fall, wenn Sicherheiten hinterlegt worden sind. Gerade dann ist es nämlich wichtig, eine Bestätigung über die Besicherung in der Hand zu haben, damit der Darlehensgeber diese beim Darlehensnehmer bzw. vor Gericht einfordern kann, wenn der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und die Zahlungen vernachlässigt. Der Darlehensvertrag gilt als ungültig, wenn einer der Vertragsteilnehmer zum Abschluss gezwungen wurde oder die vertraglichen Vereinbarungen rechtswidrig sind.