Darlehensnehmer

Der Darlehensnehmer stellt eine Vertragspartei beim Darlehensvertrag dar. Der Darlehensnehmer ist die Vertragspartei, die die Gewährung eines Darlehens beim Darlehensgeber beantragt und bei erfolgreicher Gewährung des Darlehens auch den Darlehensbetrag in Anspruch nimmt und die Auszahlung erhält. Der Darlehensnehmer steht üblicherweise in einer schwächeren Position innerhalb des Darlehensvertrages, da er über kein Geld verfügt, dieses aber vom Darlehensgeber erhalten möchte. Er hat demnach keinen allzu großen Einfluss auf die Vertragsgestaltung und die Konditionen, zu denen er den Darlehensbetrag erhält, sondern ist auf das Entgegenkommen des Darlehensgebers angewiesen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, die Darlehenssumme in üblicherweise monatlichen Raten an den Darlehensgeber innerhalb einer bestimmten Laufzeit zurückzuzahlen. Als Gegenleistung für die Gewährung eines Darlehens verpflichtet sich der Darlehensnehmer auch dazu, Zinsen an den Darlehensgeber zusätzlich zur Kapitaltilgung zu entrichten. Die Erlangung eines Darlehens ist für den Darlehensnehmer nicht immer unbedingt einfach. Denn dazu muss er den Darlehensgeber davon überzeugen, dass dieser sein geliehenes Geld auch wieder mit Zinsen zurückbekommt. Der Darlehensnehmer muss sich dazu in der Regel einer eingehenden Überprüfung seiner Daten und vor allem aber auch seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse unterziehen. Hierzu muss er dem Darlehensgeber auch umfangreiche Dokumente und Unterlagen zur Verfügung stellen, die seine Vermögensverhältnisse bestätigen und dem Darlehensgeber somit Sicherheit geben, dass er sein Kapital auch zurück erhält. Reicht diesem die Bonität des Darlehensnehmers noch nicht aus, kann es auch noch sein, dass der Darlehensnehmer verschiedene Sicherheiten vorlegen muss, die der Darlehensgeber verpfänden kann, wenn der Darlehensnehmer während der Laufzeit nicht mehr zur Zahlung in der Lage sein sollte.