Darlehensbedingung

Ein Darlehensvertrag kommt zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer unter Vereinbarung bestimmter Konditionen zustande. Diese Konditionen, in denen ein Darlehensgeber sich dazu bereit erklärt, dem Darlehensnehmer ein Darlehen zu gewähren, werden auch Darlehensbedingung genannt. Die genauen Darlehensbedingungen, die für den jeweiligen Kreditvertrag gelten, werden im Darlehensvertrag bzw. auch in der Darlehensurkunde festgehalten. Wichtige Darlehensbedingungen, die hier zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbart werden, betreffen vor allem die Höhe des Darlehens, die vereinbarte Laufzeit, aber auch die Verzinsung, die für die ausgeliehene Summe verrechnet wird. Weitere Bedingungen, die die Konditionen des Darlehensvertrages angeben, können verschiedene Gebühren sein, die vom Darlehensgeber berechnet werden, aber auch die Höhe von Verzugszinsen, Bereitstellungszinsen oder auch die Höhe und die Dauer einer Zinsfestschreibung. Überdies hinaus gibt es noch die allgemeinen Darlehensbedingungen, die für jeden Darlehensvertrag des jeweiligen Darlehensgebers gelten und auch die rechtliche Beziehung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber wiedergeben. Die Darlehensbedingungen werden üblicherweise vom Darlehensgeber festgelegt und können durch Verhandlungen mit diesem nur geringfügig verändert werden. Vor allem im Bereich der Gebühren, die im Zuge der Vertragserrichtung fällig werden, sind die Kreditinstitute in der Regel verhandlungsbereit. Auch beim Zinssatz sind unter Umständen noch Reduktionen möglich. Dazu muss der Darlehensnehmer allerdings eine gute Bonität aufweisen können. Gerade bei Filialbanken werden die Darlehensbedingungen oft sogar schon vor der Antragsstellung über diverse Werbemittel publiziert. Der Darlehensnehmer kann zu diesen Konditionen einen Darlehensantrag übermitteln. Nur sehr selten kommt ein Darlehensvertrag zustande, bei dem der Darlehensnehmer die Darlehensbedingungen weitgehend festlegt. Dies ist in der Regel nur bei privaten Darlehen der Fall.