Darlehensantrag

Um ein Darlehen in Anspruch nehmen zu können, muss der Darlehensnehmer zuerst einen Darlehensantrag beim Kreditinstitut einbringen. Dadurch informiert er das Kreditinstitut, dass er an einem Darlehen interessiert ist und bittet gleichzeitig um die Gewährung desselben bzw. um die ??bermittlung eines Angebotes für das Darlehen. ??blicherweise wird der Darlehensantrag schriftlich eingebracht. Der Antrag wird in der Regel auch direkt mit einem entsprechenden Mitarbeiter des Kreditinstitutes ausgefüllt. Denn üblicherweise richtet der Darlehenswerber zuerst nur eine mündliche Anfrage an das Kreditinstitut. Erst in weiterer Folge wird der Darlehensantrag gemeinsam ausgefüllt und an die entsprechende Stelle im Kreditinstitut übermittelt. Im Darlehensantrag sind verschiedene Punkte zum gewünschten Darlehen vermerkt. Hier wird selbstverständlich auch die Darlehenshöhe genannt, um dessen Gewährung der Darlehenswerber bittet. In der Regel wird hier auch gleich ein möglicher Rückzahlungsplan vorgeschlagen, der sich an einem schon vorab ermittelten, ungefähren Angebotes orientiert. Dem Darlehensantrag werden üblicherweise auch Ausweiskopien oder auch andere wichtige Unterlagen und Dokumente, die für die weitere Abwicklung benötigt werden, mit gesendet. Bevor das Kreditinstitut ein Darlehen gewährt und den Darlehensbetrag an den Darlehensnehmer ausbezahlt, muss selbstverständlich überprüft werden, ob dieser überhaupt kreditwürdig ist. Zur Prüfung der Bonität werden zahlreiche Angaben und Nachweise benötigt. Dazu gehören selbstverständlich die persönlichen Daten des Antragsstellers, aber auch viele weitere Informationen, wie etwa ein Nachweis über das Einkommen des Antragsstellers oder aber auch Belege über mögliche Sicherheiten, die für das Darlehen beliehen werden könnten. Nur wenn der Darlehensantrag ordnungsgemäß mit allen Informationen und Unterlagen eingebracht wurde, kann dieser auch ordentlich bearbeitet werden, um die Gewährung des Darlehens zu überprüfen.