Bürgschaftsgebühr

Bei der Aufnahme eines Kredites muss der Kreditnehmer eine gute Bonität aufweisen, damit das Kreditinstitut den Kredit genehmigt und den Kreditbetrag an ihn auszahlt. Dazu muss er sich einer umfassenden Bonitätsprüfung durch das Kreditinstitut unterziehen. Wird hierbei keine ausreichende Bonität für die gewünschte Kredithöhe festgestellt, hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, weitere Sicherheiten hinzuzuziehen, um die Bonität zu erhöhen. Kann er jedoch keine Sicherheiten vorweisen, bleibt ihm nur noch die Möglichkeit, einen Bürgen zu finden, der die Bürgschaft für den Kredit für ihn übernimmt und im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für die offene Forderung einsteht. Hier kann jedoch nicht irgendein Bürge herangezogen werden. Das Kreditinstitut verlangt auch hier einen Bürgen, der eine gute Bonität aufweisen kann. Ansonsten hätte die Bürgschaft nur wenig Sinn, da auch der Bürge die offenen Forderungen im Ernstfall nicht bedienen könnte. Um herauszufinden, ob der Bürge eine ausreichende Bonität besitzt, führt das Kreditinstitut natürlich auch für diesen eine umfassende Bonitätsprüfung durch. Selbstverständlich entstehen dem Kreditinstitut dadurch wiederum erneut Kosten für diese Aufwände. Denn auch für den Bürgen müssen nun eventuelle Einträge über laufende oder bisherige Kredite überprüft werden, sowie auch seine aktuelle Einkommenssituation, sowie die Höhe seiner regelmäßigen Ausgaben und seine sonstigen Vermögenswerte, auf die im Ernstfall zurückgegriffen werden könnte, um die Forderungen abzudecken. Durch die Bürgschaftsgebühr sollen die Kosten für diese Aufwände abgedeckt werden, damit die Bank hier auf diesen Kosten nicht sitzen bleibt. Denn diese wurden selbstverständlich noch nicht in die Zinsen mit eingerechnet. Das Kreditangebot soll jedoch auch nach Hinzuziehung eines Bürgen unverändert bleiben.