Bürge

Ein Bürge ist eine Person, welche als Dritter bei einem Kredit von einer Bank oder einem Kreditinstitut als Sicherstellung für den Kreditnehmer gefordert werden kann. Wird eine Bürgschaft verlangt, muss der Bürge eine schriftliche Erklärung abgeben. Der Bürge übernimmt durch die Bürgschaft die Verpflichtung, im Falle von Zahlungsverzug des Kreditnehmers dessen Verbindlichkeiten zu übernehmen. Als Bürge kann jede Person, meist Verwandte, Bekannte oder Familienmitglieder, eingesetzt werden, wenn ein gewisses Vermögen bzw. eine bestimmte Bonität vorhanden ist. Allerdings stellt die Bürgschaft immer ein gewisses Risiko dar. Wenn der Hauptschuldner den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, muss der Bürge die Zahlung von sämtlichen Forderungen übernehmen. Je nach Art der Bürgschaft, entstehen dem Bürgen unterschiedliche Rechte und Pflichten. Die übliche Form der Bürgschaft ist die Ausfallbürgschaft, wobei der Bürge erst nach der Zwangsvollstreckung des Hauptschuldners zur Zahlung verpflichtet wird. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Bürge dem Hauptschuldner gleichgestellt und kann jederzeit zur Zahlung verpflichtet werden. In diesem Fall muss der Bürge das Geld vom Schuldner zurückfordern. Wird im Bürgschaftsvertrag ein Einredeverzicht vereinbart, so ist der Bürge auch nach einer Verjährung der Forderung zur Zahlung verpflichtet. Der Bürge kann sich durch bestimmte Einschränkungen im Kreditvertrag, zum Beispiel eine maximale Laufzeit oder einen Höchstbetrag für die Bürgschaft, ein wenig absichern und seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut einschränken. Obwohl dem Kreditnehmer durch die Übernahme einer Bürgschaft leicht geholfen ist, sollte man sich im Klaren darüber sein, welche Verpflichtungen man als Bürge gegenüber dem Kreditgeber hat, auch wenn ein Bürge eine beliebte Sicherstellung für die Banken darstellt.