Briefgrundschuld

Eine Grundschuld stellt ein dingliches Recht an einem Grundstück dar, dass durch eine Schuld bedingt wird. Hierbei erhält ein Gläubiger das Recht, Forderungen aus der Verwertung eines Grundstückes abzudecken. Selbstverständlich muss hierbei eine Eintragung im Grundbuch gemacht werden, die Auskunft darüber gibt, wer Anspruch auf die Grundschuld hat und in welchem Ausmaß dies geschehen kann. Bei der Briefgrundschuld jedoch wird zusätzlich auch noch ein so genannter Grundschuldbrief ausgestellt. Der Schuldner tritt somit den entsprechenden Anspruch am Grundstück an den Gläubiger ab und übergibt ihm den Grundschuldbrief. Die Briefgrundschuld wird hierbei üblicherweise als Sicherheit für die Absicherung eines Kredites herangezogen. Denn die Briefgrundschuld erlaubt es dem Kreditinstitut, welches über den Grundschuldbrief verfügt, sich im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners in das Grundbuch als Besitzer des jeweiligen Grundstückes eintragen zu lassen. Diese Möglichkeit erleichtert dem Gläubiger die Eintreibung der Forderung. Wenn die Eintragung erst einmal erfolgt ist, hat der Schuldner keine Möglichkeit mehr, das Grundstück selbst zu verwerten. Der Gläubiger hat in diesem Fall die damit verbundenen Rechte und kann sie auch ausüben. Je nach Kredithöhe wird in der Regel das Grundstück verkauft, um die Summe der Forderung damit abzulösen. Ergibt sich eine Differenz zugunsten des Schuldners, so wird diese an ihn ausgezahlt. Im Gegensatz zur normalen Grundschuld bietet die Briefgrundschuld somit eine zusätzliche Sicherheit für den Gläubiger. Dieser hat somit eine Urkunde in der Hand, die beweist, dass er tatsächlich einen Anspruch auf die Grundschuld hat. Somit kann er sein Recht schneller durchsetzen und die Eintragung im Grundbuch durchführen.