Unter einem Beteiligungswertpapier versteht man eine Anlageform, bei der der Käufer des Wertpapiers einen Anteil an einem bestimmten Unternehmen erwirbt und sich somit an diesem Unternehmen beteiligt. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Aktie. Der Emittent für Beteiligungswertpapiere ist somit eine Aktiengesellschaft. Mit dem Beteiligungswertpapier besitzt der Inhaber verschiedene Rechte, die mit dem Besitz der Anteile verbunden sind. Die Rechte und Pflichten, die der Inhaber des Wertpapiers und das Unternehmen, an dem der Inhaber Anteile besitzt, haben, werden durch das Wertpapiergesetz geregelt. Mit dem Besitz des Beteiligungswertpapiers und damit auch mit dem Besitz eines Anteils an der Aktiengesellschaft ist der Inhaber des Wertpapiers am Vermögen, sowie am Gewinn des Unternehmens, beteiligt. Jedoch ist er auch an einem eventuellen Verlust des Unternehmens beteiligt und kann im schlimmsten Fall seine gesamte Investition verlieren. Der Wert des Beteiligungswertpapiers richtet sich nach der jeweiligen, wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und einigen anderen Faktoren, die an der Börse Einfluss auf den Kurs haben können. Der Inhaber ist üblicherweise dazu berechtigt, das Wertpapier zu verkaufen und erhält den dabei erzielten Gewinn. Wenn die Aktiengesellschaft Gewinne schreibt, werden diese ebenfalls an die Inhaber der Aktien ausgeschüttet. Hierbei handelt es sich um die so genannte Dividende. Als Inhaber des Beteiligungswertpapiers ist man auch berechtigt, an der jährlichen Hauptversammlung teilzunehmen, um dort auch das mit dem jeweiligen Anteil verbundene Stimmrecht auszuüben. Es gibt unterschiedliche Arten von Beteiligungswertpapieren, bei denen die damit verbundenen Rechte unterschiedliche gestaltet sein können. So gibt es etwa Vorzugsaktien, aber auch Namensaktien oder Inhaberaktien.
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