Bereitstellungsprovision

Bei Abrufkrediten weiß der Kreditnehmer üblicherweise noch nicht ganz genau, wann er den Kredit genau benötigen wird. Manchmal weiß er auch nicht genau, ob er ihn überhaupt benötigen wird. Dies kommt vor allem dann vor, wenn der Kreditnehmer auf eine besonders günstige Gelegenheit hofft, um einen Kauf zu tätigen und sich hier schon einmal vorab die Zusage seiner Bank holt. Würde er den Kredit gleich aufnehmen, obwohl er den Kauf vielleicht erst in einigen Wochen tätigen kann, da das Angebot erst ab einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar ist, würden auch die Zinsen für den Kredit ab diesem Zeitpunkt berechnet und auch die Ratenzahlung würde anlaufen. Um dies zu umgehen, lässt sich der Kreditnehmer den vereinbarten Kreditbetrag bereitstellen, um jederzeit darauf zugreifen zu können und damit das Angebot wahrzunehmen. Der Bank entstehen durch die Bereitstellung der Kreditsumme selbstverständlich Kosten, wobei sie natürlich darauf setzt, diese Kosten durch die Zinsen, die sie bei dem Kredit verrechnet, wieder hereinspielen zu können. Wenn der Kreditnehmer den Kredit aber anschließend nicht in Anspruch nimmt, obwohl dieser bereits bereitgestellt wurde, bliebe die Bank auf diesen Kosten sitzen. Daher verrechnet sie in diesem Fall eine Bereitstellungsprovision. In der Regel wird ein bestimmter Zeitraum zwischen Kreditnehmer und Bank vereinbart, für den das Geld bereitgestellt wird und vom Kreditnehmer jederzeit abgerufen werden kann. Läuft dieser Zeitraum aus und hat der Kreditnehmer den Kreditbetrag noch nicht abgerufen, wird die Bereitstellungsprovision verrechnet. Er hat jedoch auch die Möglichkeit, um eine Verlängerung des Bereitstellungszeitraumes anzusuchen und den Kredit später in Anspruch zu nehmen.