Bei einem Kreditgeschäft ab einer gewissen Kreditsumme verlangen Banken Sicherheiten, die für die Laufzeit des Kredites beliehen werden können. Die Bank, die den Kredit vergibt, hat somit ein Anrecht auf die Pfändung der beliehenen Vermögenswerte des Kreditnehmers, wenn dieser den Ratenzahlungen nicht nachkommen kann. Mit den Erlösen aus dem Verkauf bzw. der Verwertung dieser Vermögenswerte kann die Bank die offenen Forderungen begleichen. Falls sich eine Differenz zugunsten des Kreditnehmers ergibt, wird ihm diese selbstverständlich ausbezahlt. Vor dem Abschluss des Kreditvertrages muss natürlich festgestellt werden, ob die jeweiligen Sicherheiten, die der Kreditnehmer der Bank als solche Angeboten hat auch geeignet sind, um im Bedarfsfall die offenen Forderungen abzudecken, indem sie verpfändet werden. Dazu muss die Bank den Wert der Sicherheiten so genau wie möglich einschätzen. Da aber Vermögenswerte, egal welcher Art, nicht zu jedem Zeitpunkt zum Höchstwert verkauft werden können und einige Vermögenswerte auch einer Wertminderung, etwa durch Abnutzung, unterworfen sind, beleiht die Bank die Sicherheiten nicht mit dem vollen Wert, sondern nur mit einem bestimmten Prozentsatz dieses Wertes. Hierfür hat die Bank für jede Art von Sicherheit bestimmte Richtlinien, an die sie sich hält. Der sich daraus ergebende Wert ist der Beleihungswert. Dieser Wert stellt den Wert dar, der im Bedarfsfall zu jedem Zeitpunkt zumindest durch die Verpfändung der Sicherheit erzielt werden kann, auch wenn die Marktlage für einen Verkauf oder eine anderweitige Verwertung zum Zeitpunkt der Verwertung gerade schlecht sein sollte. Diese Vorgangsweise bietet für die Bank eine zusätzliche Sicherheit, die Kreditsumme im Ernstfall vollständig zurück erhalten zu können.
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