Beleihungsgrenze

Banken verlangen für Kredite oftmals Sicherheiten, die beliehen werden können. Dies können Wertpapiere, im Idealfall Immobilien, aber auch andere Vermögenswerte sein. Vor allem dann, wenn eine größere Summe als Kredit aufgenommen werden soll, reicht das Einkommen des Kreditnehmers alleine nicht als Sicherheit aus. Sollte der Kreditnehmer arbeitslos werden oder sollten andere, regelmäßige Ausgaben dazukommen, die insgesamt sein Einkommen übersteigen, muss das Kreditinstitut andere Sicherheiten in der Hand haben, um die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers auszugleichen und die Forderungen an ihn durch den Erlös aus der Verwertung der Sicherheiten abdecken zu können. Dazu müssen die jeweiligen Sicherheiten selbstverständlich auch zu einem entsprechenden Preis verwertet bzw. verkauft werden können. Da die Preislage für unterschiedliche Arten von Sicherheiten Schwankungen unterworfen ist und auch nicht im Voraus vorhergesagt werden kann, baut die Bank noch eine Sicherheit ein, indem sie den Kredit nicht zum vollständigen Wert der Sicherheit beleiht. Die Grenze, bis zu der eine Sicherheit beliehen werden kann, wird Beleihungsgrenze genannt. Die Beleihungsgrenze wird in Prozent angegeben und gibt somit an, zu wie viel Prozent eine bestimmte Sicherheit beliehen werden kann. Für unterschiedliche Arten von Sicherheiten haben die Banken bestimmte Richtlinien für die jeweilige Beleihungsgrenze. Sicherheiten dürfen nicht über dieser Beleihungsgrenze beliehen werden. Der maximale Betrag bis zur Beleihungsgrenze ist der Beleihungswert, der nach Einschätzung des Kreditinstitutes dem Wert entspricht, der durch den Verkauf der Sicherheit zu jeder Zeit in jedem Fall zumindest erzielt werden kann. Dadurch verringert die Bank ihr Risiko. Sollte ein höherer Betrag erzielt werden können, wird die Differenz an den Kreditnehmer ausbezahlt.