Baunebenkosten

Beim Bau eines Gebäudes fallen unterschiedliche Arten von Kosten im Zuge der Errichtung an. Dabei sind aber nicht nur die reinen Kosten zu berücksichtigen, die für die Lieferung des Materials oder für die Rechnungen der Bauunternehmungen anfallen. Denn auch die Baunebenkosten können einen beträchtlichen Anteil an den gesamten Baukosten ausmachen und sind in jedem Fall von Anfang an zu berücksichtigen. In einigen Fällen können die Baunebenkosten sogar bis zu einem Fünftel der gesamten Kosten für den Bau darstellen. Unter die Baunebenkosten fällt zwar nicht der Preis für das Grundstück, auf dem die Immobilie errichtet werden soll, sehr wohl aber die Maklerkosten, falls die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch genommen wurden, um das Grundstück zu finden. Diese betragen üblicherweise einige Prozente des Verkaufspreises und sind je nach Maklerbüro unterschiedlich. Um den Grundstückskauf abzusichern und die Übereignung zu gewährleisten, muss der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden und auch eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Auch hier fallen Kosten an, die zu den Baunebenkosten gerechnet werden. Einen größeren Anteil an diesen Kosten können auch die Aufschließungskosten ausmachen, wenn noch keine Wasser-, Elektrizitäts-, Kanal- oder Telefonleitungen an das Grundstück angeschlossen wurden. Nicht zu vergessen ist auch die Grunderwerbssteuer, die 3,5 Prozent des Kaufpreises für das Grundstück ausmacht. Des Weiteren gilt es noch, unterschiedliche Genehmigungen für den Bau einzuholen, wobei wiederum Gebühren anfallen. Doch auch für die Finanzierung des Baus fallen unterschiedliche Kosten im Zuge der Kreditverhandlungen an, die das Kreditinstitut in Rechnung stellt. Hierzu zählen Bereitstellungsgebühren, Bearbeitungsgebühren oder Gebühren im Zuge der Sicherheitsbestellung für den Kredit.