Basiszins

Der Basiszins ist ein Zinssatz, der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt wird. Der Basiszins kann Veränderungen unterliegen, da er an eine Bezugsgröße gekoppelt ist. Die Veränderungen finden jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli des Jahres statt. Die Bezugsgröße ist durch die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank gegeben. Diese wird vor dem ersten Kalendertag des jeweiligen Halbjahres ermittelt. Der Basiszins stellt die Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen bei Forderungen dar. Die Anwendung des Basiszinses zur Berechnung von Verzugszinsen ist in unterschiedlichen Gesetzbüchern geregelt. Hier ist die jeweilige Abweichung für den entsprechenden Bedarfsfall in Prozentpunkten zum Basiszins genannt. Diese Werte geben somit an, in welcher Höhe Verzugszinsen für unterschiedliche Fälle berechnet werden dürfen. Denn Verzugszinsen werden in unterschiedlichen Situationen verrechnet. Hierbei ist es jeweils sehr wichtig, in welcher Beziehung die jeweiligen Vertragspartner zueinander stehen und um welche Art von Geschäft es sich handelt. Entscheidend hierbei ist zum Beispiel, ob es sich um ein Geschäft zwischen zwei Geschäftsleuten handelt oder aber um ein Geschäft zwischen einem Unternehmen und einer privaten Person oder auch einer anderen Konstellation. Auch bei der Berechnung von Verzugszinsen bei Krediten gibt es eine entsprechende Regelung, die die Höhe der Verzugszinsen für diesen Fall vorgibt. Die gesetzliche Vorgabe des Basiszinses und die Regelung der daran gekoppelten Verzugszinshöhen sollen verhindern, dass keine überhöhten Verzugszinsen verrechnet werden können. Lediglich in Ausnahmenfällen können höhere Verzugszinsen verrechnet werden. Etwa dann, wenn ein Gläubiger glaubhaft nachweisen kann, dass dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug seitens des Schuldners ein deutlich höherer Schaden entstanden ist als die Verzugszinsen abdecken würden.