Bagatellkredit

Als Bagatellkredite werden bestimmte Formen von Krediten bezeichnet, welche ein Finanzierungsvolumen von einer bestimmten Höhe nicht überschreiten. Obwohl die maximale Höhe des Finanzierungsvolumens für den Bagatellkredit von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich ist, gilt für den Bagatellkredit in der Regel eine Grenze von EUR 200,- als Auszahlungsbetrag. Ein Bagatellkredit wird nur für kleinere Anschaffungen gewährt, die im privaten Bereich liegen. Gewerbebetriebe oder Unternehmen erhalten grundsätzlich keinen Bagatellkredit. Nicht zuletzt wegen der geringen Finanzierungshöhe werden für Bagatellkredite kaum oder nur wenig Sicherstellungen von Seiten des Kreditinstitutes oder der Bank gefordert. In der Regel genügt es schon, wenn man über ein regelmäßiges Einkommen verfügt und einen aktuellen Lohn- oder Gehaltszettel vorlegen kann. Ein Bagatellkredit wird dem Kreditnehmer in den meisten Fällen komplikationslos eingeräumt, wenn dieser über eine entsprechende Bonität verfügt, da kein hohes Risiko für den Kreditgeber besteht. Die Höhe des Finanzierungsvolumens von maximal EUR 200,- ist ein entscheidender Unterschied zum Klein- oder Ratenkredit. Der Laufzeit von Bagatellkrediten kommt in vielen Fällen keine große Bedeutung zu. Ebenso wie bei einem Kleinkredit, welcher in der Regel ab einem Auszahlungsbetrag von EUR 500,- gewährt wird und bei welchem vor Kreditabschluss eine Prüfung der Schufa erfolgt, dürfen auch bei Bagatellkrediten keine Schufa-Eintragungen vorliegen. Ein Bagatellkredit ist zwar nicht mit Klein-, Raten- oder Konsumkrediten zu vergleichen, wird aber sehr wohl häufig in Form von Kontokorrent- oder Dispositionskrediten gewährt, um zum Beispiel die ??berziehung des Kontos auszugleichen. Somit spielt der Bagatellkredit nur bei Klein- und Kleinstbeträgen eine bedeutende Rolle, während in der Praxis für höhere Beträge der Ratenkredit eine der günstigsten Finanzierungsformen darstellt.