In manchen Situationen wird ein Aval benötigt. Das Aval wird üblicherweise von einer Bank oder einem ähnlichen Institut geleistet und erhöht die Sicherheit gegenüber einem Dritten. Der Kunde der Bank schließt mit dieser einen Avalvertrag, in dem vereinbart wird, dass die Bank für eine bestimmte Leistung oder ein Geschäft eine Bürgschaft übernimmt oder eine Garantie an einen genannten Dritten ausspricht. Die Bank muss nur aktiv werden, wenn ihr Kunde die im Avalvertrag festgelegte Leistung nicht erbringen und das jeweilige Geschäft somit nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. In diesem Fall hat sie eine entsprechende Zahlung an den Dritten zu leisten, welche sie von ihrem Bankkunden wieder zurückverlangen wird. Dazu hat sie sich im Avalvertrag verpflichtet. Selbstverständlich wird die Bank sich zu solch einer Garantieabgabe nur bewegen lassen, wenn sie davon überzeugt ist, dass für sie nur ein sehr geringes Risiko gegeben ist und ihr Kunde eine gute Bonität aufweisen kann. Natürlich gibt die Bank die Avalgarantie auch nicht kostenlos ab, sondern verlangt dafür eine Gebühr. Hierbei handelt es sich um die so genannte Avalgebühr. Diese Gebühr beträgt in der Regel zwischen 1 und 2,5 Prozent p.a. des vereinbarten Avalbetrages. Auch wenn das Geschäft ordnungsgemäß abgeschlossen wird und die Bank nicht einschreiten muss, wird diese Gebühr in jedem Fall berechnet. Sollte die Bank jedoch eine Auszahlung an den Dritten leisten müssen, können die Kosten für den Bankkunden noch höher werden, da ihm die Bank in diesem Fall automatisch einen Kredit gewährt.
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