Bei einem Kredit wird üblicherweise schon vor bzw. bei Abschluss des Kreditvertrages eine voraussichtliche Laufzeit anhand der Ratenhöhe berechnet, die angibt, wie lange der Kreditvertrag läuft und wann das ausgeborgte Kapital wieder zurückbezahlt ist. Hält der Kreditnehmer sich genau an die Vorgaben des Zahlungsplans, wird auch die Laufzeit genau eingehalten. Wenn er die Raten aber während der Laufzeit nicht genau zum geplanten Zeitpunkt, sondern später einzahlen kann, verlängert sich auch die Laufzeit, wodurch auch die Zinsbelastung steigt. Der Kreditnehmer hat aber auch Möglichkeiten, den Zahlungsplan während der Laufzeit zu seinen Gunsten positiv zu beeinflussen. Dies kann etwa durch eine außerordentliche Tilgung erfolgen. Hierbei zahlt der Kreditnehmer einen Teil der Schuld oder aber auch den kompletten Betrag bereits vor der Fälligkeit zurück. Die weitere Berechnung kann des Zahlungsplans kann anschließend unterschiedliche gestaltet werden. Wenn er imstande ist, den kompletten Restbetrag zurückzuzahlen, gilt die Gesamtschuld somit als zurückgezahlt und der Kreditvertrag als beendet. Wenn er aber nur einen Teil der Restschuld als Einmaleinlage hinterlegen konnte, kann sich daraus entweder eine kürzere Laufzeit bei gleich bleibender Ratenhöhe ergeben oder aber auch eine geringere Ratenhöhe bei gleich bleibender Laufzeit. Die außerordentliche Tilgung stellt im Kreditwesen eine Möglichkeit für den Kreditnehmer dar, Kosten einzusparen. Die außerordentliche Tilgung ist in der Regel immer möglich, jedoch sollten die genauen Vertragsbedingungen genau beachtet werden. Es kann nämlich vorkommen, dass das Kreditinstitut hier auch noch eine Gebühr berechnet, da es zu einem so genannten Vorfälligkeitsschaden kommt. Anders gesagt, entgehen der Bank dadurch Zinsen durch die vorzeitige Tilgung der Schuld.
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