Bei der Aufrechnung wird eine Forderung durch eine andere Forderung aufgehoben bzw. kompensiert. Dadurch wird die Begleichung von Schulden deutlich erleichtert. Hierbei ist es notwendig, dass die beiden Vertragspartner jeweils Forderungen beim anderen Vertragspartner haben, die noch nicht eingelöst wurden. Somit werden diese Forderungen sozusagen gegen verrechnet und es nicht zur Zahlung der vollen Beträge. In der Regel gleichen die Forderungen einander in der Höhe nicht exakt, weshalb einer der beiden Vertragspartner die Differenz bezahlen muss oder aber auch wieder eine neue Forderung bei seinem Gegenüber aufweisen muss. Die Möglichkeit der Aufrechnung oder Kompensation wird vor allem von Unternehmen genutzt, die regelmäßig miteinander in Geschäftskontakt stehen und hierbei gegenseitige Forderungen aus diesen Geschäften entstehen. Durch die Aufrechnung wird die Verrechnung zwischen den beiden Geschäftspartnern deutlich erleichtert. Die Aufrechnung kann vertraglich vereinbart werden bzw. durch Usancen zustande kommen. Die Aufrechnung kann aber auch für einmalige Geschäfte vereinbart werden, wenn sich die Möglichkeit dazu ergibt, da ein Schuldner gleichzeitig Gläubiger seines Gegenüber ist. Bei eng zusammen arbeitenden Unternehmen wird die Differenz der jeweiligen Forderungen überhaupt nur einmal am Jahresende oder auch zum Monats- oder Quartalsende berechnet und zur Zahlung gebracht. Die Möglichkeit der Aufrechnung kann jedoch auch vertraglich ausgeschlossen werden, wenn ein Geschäftspartner dies nicht möchte. Überdies hinaus ist eine Aufrechnungsvereinbarung im Konkursfall unwirksam. Die Aufrechnung hat für den Schuldner den Vorteil, dass einerseits seine Schuld getilgt wird, er aber andererseits auch seine eigene Forderung schneller und rascher erhält. Die jeweiligen Forderungen erlöschen bei der Aufrechnung und werden so behandelt als hätten sie sich nie gegenübergestanden.
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