Eine Anzahlung stellt bei Ratenkrediten die erste Rate der Ratenzahlung dar. Die Anzahlung wird auch Aufgeld, Angeld oder selten auch Haftgeld genannt. Die Anzahlung kommt wie die Ratenzahlung üblicherweise bei Konsumkrediten zur Anwendung, wenn ein Kreditnehmer ein Konsumgut mit einer Ratenvereinbarung kaufen möchte. Die Anzahlung ist zumeist direkt bei Abschluss des Vertrages fällig bzw. auch, wenn das jeweilige Konsumgut an den Kreditnehmer zu dessen Verwendung übergeben wird, aber noch nicht in sein Eigentum übergeht. Die Anzahlung wird in einigen Fällen, vor allem beim Kauf von Autos aber auch schon vor Lieferung oder auch vor dem endgültigen Vertragsabschluss geleistet und soll dem Verkäufer signalisieren, dass man zum Abschluss des Kaufvertrages bereit ist. Der Verkäufer wird in diesem Fall das jeweilige Konsumgut nicht mehr an andere verkaufen. Somit machen beide Vertragspartner noch einmal deutlich, dass sie den ernsten Willen zum Vertragsabschluss besitzen und können sich somit gegenseitig absichern. Der Verkäufer macht dies durch die Annahme der Anzahlung deutlich, während der Käufer dies durch die Zahlung der Anzahlung deutlich macht. Ein weiterer Zweck der Anzahlung besteht darin, dass dem Verkäufer damit die Vorfinanzierung von eventuellen Vorleistungen erleichtert wird. Die Anzahlung gilt zwar als die erste Rate des Ratenkredits, muss aber in der Höhe nicht den folgenden Raten entsprechen. In vielen Fällen ist die Höhe der Anzahlung größer als die restlichen Raten. Damit auch der Käufer geschützt ist und seine Ware auch wirklich erhält bzw. auch nicht um den Verlust seiner Anzahlung fürchten muss, wird die Anzahlung oft auch in Form von Anzahlungsgarantien über die Hausbank abgewickelt.
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