Altersgrenze

Bei der Vergabe von Krediten halten sich Kreditinstitute häufig an eine bestimmte Altersgrenze. Diese Altersgrenze betrifft selbstverständlich nur Kredite, die an natürliche Personen vergeben werden. Es wird demnach ein Höchstalter festgesetzt, bis zu dem Kredite an Privatpersonen vergeben werden. Die Ursache für diese Regelung liegt im Sterberisiko und dem damit verbundenen Kreditausfallsrisiko begründet, also dem Risiko, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit sterben könnte und der restliche Kreditbetrag somit aushaftet. Natürlich besteht dieses Risiko theoretisch auch bei jüngeren Menschen unter der Altersgrenze, jedoch ist das Risiko bei älteren Menschen naturgemäß höher. Die Altersgrenze kann von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich festgesetzt werden. Hierfür gibt es keine gesetzlichen Regelungen. ??blicherweise wird eine Altersgrenze zwischen 60 und 65 Jahren festgesetzt. Menschen, die bereits älter sind, werden es demnach natürlich schwer haben, an einen Kredit zu kommen. Hier gilt es einerseits, die Konditionen bei unterschiedlichen Kreditinstitutionen in Erfahrung zu bringen, sich andererseits aber auch an Kreditvermittler zu wenden, die mit mehreren Banken zusammenarbeiten und auf diese Kundengruppe spezialisiert sind. Somit können mitunter sogar auch noch Kreditvergaben mit bis zu 74 Jahren ermöglicht werden. Selbstverständlich verlangen die Kreditinstitute auch hier besondere Arten von Sicherheiten ,wie etwa Bürgschaften und natürlich wird auch die Laufzeit kürzer sein als bei jungen Menschen. Der maximale Endzeitpunkt der Laufzeit liegt somit üblicherweise bei etwa 85 Jahren. Auch die Verzinsung unterscheidet sich hier in einigen Fällen von der Verzinsung bei Krediten für jüngere Menschen, da hiermit ebenfalls versucht wird, das erhöhte Risiko abzusichern. Gerade ältere Menschen können aber wiederum oft geeignete Sicherheiten vorweisen.